Unsere Bühnenanweisungen . . .

. . . Auftrittsfläche:

Mindestmasse für die Tanzauftritte: Breite >= 5 m / Tiefe >= 4 m / Höhe >= 3,5 m
Für den Gesangsauftritt ist eine kleinere individuelle Flächengröße möglich.
Die Fläche muss - vor allem bei Open-Air-Veranstaltungen - sauber und trocken (für Tanzauftritte) und gegen Nässe geschützt, bzw. überdacht sein.

. . . Ton-technische Voraussetzungen:

Professionelle Beschallungsanlage zuzüglich CD-Abspieler und Mikrofon (je nach Programm drahtloses Funkmikrofon).
Eine Person zum Bedienen der Technik.
Für Gesangspassagen, bzw. Gesangsauftritte zusätzlich ein Effekt-/ Hallgerät.

. . . Je nach Programm evtl. zusätzlich:

Freie Steckplätze am Mischpult für unsere zusätzlichen Ersatzgeräte, wie zum Beispiel ein weiteres Tonabspielgerät, ein Mikrofon und ein zweites Mischpult.
Ein freier Stromanschluss in der unmittelbaren Nähe der Technik.

. . . Licht-technische Voraussetzungen:

Je nach Absprache und Programm reicht die am Veranstaltungsort vorhandene Lichttechnik.

. . . Umkleidekabine/Künstlergarderobe:

Diese muss jahreszeitentsprechend beheizt, überdacht und abschließbar sein.
Je nach Programm muss diese entweder in unmittelbarer Nähe, aber mindestens in der Nähe der Auftrittsfläche sein.
Bei gleichzeitiger Übernachtung im Veranstaltungshotel reicht das Zimmer aus.

 . . . Soundcheck:

Je nach Programm ist entweder ein Soundcheck, oder eine Probe und Soundcheck vor Veranstaltungsbeginn notwendig.

. . . Film- und Videoaufnahmen:

Müssen vorher erfragt und abgesprochen werden.



 

Nach Absprache können wir auch die gesamte Beschallungstechnik stellen.