Unsere Bühnenanweisungen . . .
. . . Auftrittsfläche:
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Mindestmasse für die Tanzauftritte: Breite >= 5 m / Tiefe >= 4 m / Höhe >= 3,5 m |
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Für den Gesangsauftritt ist eine kleinere individuelle Flächengröße möglich. |
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Die Fläche muss - vor allem bei Open-Air-Veranstaltungen - sauber und trocken (für Tanzauftritte) und gegen Nässe geschützt, bzw. überdacht sein. |
. . . Ton-technische Voraussetzungen:
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Professionelle Beschallungsanlage zuzüglich CD-Abspieler und Mikrofon (je nach Programm drahtloses Funkmikrofon). |
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Eine Person zum Bedienen der Technik. |
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Für Gesangspassagen, bzw. Gesangsauftritte zusätzlich ein Effekt-/ Hallgerät. |
. . . Je nach Programm evtl. zusätzlich:
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Freie Steckplätze am Mischpult für unsere zusätzlichen Ersatzgeräte, wie zum Beispiel ein weiteres Tonabspielgerät, ein Mikrofon und ein zweites Mischpult. |
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Ein freier Stromanschluss in der unmittelbaren Nähe der Technik. |
. . . Licht-technische Voraussetzungen:
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Je nach Absprache und Programm reicht die am Veranstaltungsort vorhandene Lichttechnik. |
. . . Umkleidekabine/Künstlergarderobe:
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Diese muss jahreszeitentsprechend beheizt, überdacht und abschließbar sein. |
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Je nach Programm muss diese entweder in unmittelbarer Nähe, aber mindestens in der Nähe der Auftrittsfläche sein. |
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Bei gleichzeitiger Übernachtung im Veranstaltungshotel reicht das Zimmer aus. |
. . . Soundcheck:
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Je nach Programm ist entweder ein Soundcheck, oder eine Probe und Soundcheck vor Veranstaltungsbeginn notwendig. |
. . . Film- und Videoaufnahmen:
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Müssen vorher erfragt und abgesprochen werden. |
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Nach Absprache können wir
auch die gesamte Beschallungstechnik stellen.
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